Schulung:

Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d)

(nach DGUV Information 205-023)

Arbeitgeber müssen eine ausreichend große Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen.

Schulung:

Seminarinhalte

Zu den vermittelten Seminarinhalten gehören:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praktische Löschübungen mit einem Feuerlöschtrainer

Hier finden Sie die Schulungsinformationen (PDF)
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Schulung:

Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

Ausbildung und Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten (m/w/d)

(§20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Sicherheitsbeauftragte in ausreichender Anzahl zu bestellen.

Schulung:

Seminarinhalte

Zu den vermittelten Seminarinhalten gehören (Auszug):

  • Regeln und Gesetze im Arbeitsschutz
  • Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfallursachen, Unfallarten und Unfallmeldung
  • Erkennen von Gefährdungen
  • Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Verkehrssicherheit
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

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Schulung:

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Ausbildung und Fortbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten (m/w/d)

(gem. BetrSichV und TRBS 2121 Teil 2)

Tragbare und fahrbare Leitern und Tritte, die nicht in arbeitssicherem Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter dar. Jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt daher, dass in jedem Unternehmen Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dafür fehlen im Betrieb jedoch oft die zur Prüfung befähigten Personen. Nach erfolgreichem Abschluss bestätigt Ihnen das Zertifikat, dass Sie die wiederkehrenden Überprüfungen eigenverantwortlich, fachkundig und rechtssicher durchführen können.

Tragbare und fahrbare Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen, die nicht in einem Zustand sind, der das sichere Arbeiten ermöglicht, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter dar.

Schulung:

Seminarinhalte

Zu den vermittelten Seminarinhalten gehören:

  • BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
  • DGUV Information 208-016, DIN EN 131
  • Verantwortung und Haftung
  • Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
  • Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern und Tritten
  • Grundlagen der Prüfung von Leitern und Tritten
  • Optimale Vorgehensweise der Prüfung von Leitern und Tritten
  • Dokumentation der durchgeführten Prüfungen
  • Maßnahmenableitung
  • Bestimmungsgemäße Verwendung von Leitern und Tritten
  • Abschlussprüfung

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Schulung:

Evakuierungs- und Räumungshelfer

Ausbildung zum Evakuierungs- und Räumungshelfer (m/w/d)

Neben den Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung stellt die Evakuierung im Notfall einen weiteren wichtigen Pfeiler in der Vorsorge eines Unternehmens gegen Notfälle dar. Ein bedeutender Baustein hierbei sind die Räumungshelfer oder Evakuierungshelfer.

Im § 10 Arbeitsschutzgesetz „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“, heißt es in Absatz 2:

„Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.“

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, nicht nur Mitarbeiter für Erste-Hilfe-Maßnahmen und nach ASR 2.2 Brandschutzhelfer zu benennen, sondern auch Mitarbeiter, die sich um die Räumung und Evakuierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen kümmern.

Schulung:

Seminarinhalte

Zu den vermittelten Seminarinhalten gehören:

  • Gefahren des Unternehmens und mögliche Schadensereignisse
  • Verantwortungsbereich räumlich und personell
  • Ablauf einer Alarmierung sowie Alarmierungssignale
  • Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Sammelstellen
  • Meldewesen und Verantwortlichkeiten
  • Verhalten bei Schwierigkeiten in der Räumung
  • Eigenschutz

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