„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ heißt es in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes. So ist es auch Ziel des Brandschutzes, die Unversehrtheit der Menschen zu gewährleisten. Das gilt für alle Lebensbereiche. Desweiteren ist der Schutz
ein primäres Ziel des Brandschutzes.
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Der Unternehmer ist verantwortlich für alle Belange des Brandschutzes in seinem Betrieb.
Nach Angaben der Versicherungswirtschaft ist das Schadensniveau durch Brände in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dabei handelt es sich um Personenschäden und Sachschäden.
Die Ursachen der Brände sind dabei sehr vielfältig. Sie reichen von Nachlässigkeiten im menschlichen Verhalten, technischen Defekten über unsachgemäß ausgeführte feuergefährliche Arbeiten bis hin zur Brandstiftung.
Deshalb ist es für jedes Unternehmen besonders wichtig, betriebliche Regeln für den Normalbetrieb und für den Brandfall festzulegen. Diese Regelungen sind immer unternehmensspezifisch.
Unser Ziel ist es, Sie bei beim Vorbeugenden Brandschutz und Abwehrenden Brandschutz durch unsere ausgebildeten Sicherheitsingenieure fachkundig zu beraten.
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